So eine Bezeichnung gibt es bisher in keiner Planung, das ist neu im Regionalplan
Die Flächen für diese Großansiedlungen wurden ausschließlich von den Kommunen und Kreisen vorgeschlagen!!! Also von der Gemeinde Sonsbeck selbst, wie die Verwaltung in der Ratssitzung selbst zugegeben hat.

Diese Flächen sind Industriebetrieben mit mindestens 80.000 m² vorbehalten, und sollen nach Möglichkeit von mindestens 2 Kommunen entwickelt werde (was kein Muss ist !).

Ziel: Kommunen die keine Flächen mehr für solch große Betriebe haben (oder nicht haben wollen?) können sich mit Städten oder Gemeinden zusammentun um eine solche Fläche dort zu realisieren.
Dafür werden Kommunen im Außenbereich der Metropole Ruhr gebraucht.
Zum Vergleich: Hegmann-Transit ca. 25.000 m²
KSR ca. 25.000 m²
Der Plan Verlangt: Um eine Zerstückelung solcher Gebiete zu verhindern sind die 80 000m² fest vorgeschrieben.
Keine Regel ohne Ausnahme:
Ausnahmen für Betriebe die kleiner als 80.000 m² sind:
- Vorhabenverbünde z.B. Zulieferbetriebe und Hauptbetrieb nebeneinander werden zusammengefasst
- Stark emittierende Betriebe
Betriebe, die etwas an die Umgebung „abgeben“ wie
< Lärm, z.B. Brechanlagen
< Strahlung, z.B. Aufbereitungsanlagen
< Staub z.B. Brechanlagen, Recyclingbetriebe
< Gase z.B. Chemische Industrie, Gewürzfabriken (Kehrum)
< Schadstoffe z.B. Chemische Industrie, Zinkereie
Betriebe nach der Störfallverordnung:
Betriebe die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, diese produzieren oder lagern.
Betriebe müssen einen Besonderen Abstand zur reinen Wohnbebauung von mindestens 300m einhalten. Das gilt nicht für einzelne Häuser und Höfe!!!
Beispielbetriebe: Chemische Industrie, Müllheizkraftwerke, Lagerbetriebe für gefährliche Stoffe, Aufbereitungsanlagen
Restflächen
Andere Nutzungen, die nicht unter die obigen Punkte fallen, sind laut Regionalplan ausdrücklich ausgeschlossen!!!!!!
Daher ist die Absicht der Gemeinde Sonsbeck in diesem Gebiet, „REGIONALER KOOPERATIONSSTANDORT“ örtliches Gewerbe zu entwickeln NICHT möglich!
Quelle für die Kooperationsstandorte im Regionalplan: Punkt 1.8.
Die Gemeinde Sonsbeck hat in Ihrer Stellungnahme an den RVR, nach massivem Druck aus der Bevölkerung, eine Verkleinerung dieses Gebietes von 45 ha auf 24 ha vorgeschlagen.
Begründung der Gemeinde warum Sie den Kooperationsstandort will: Durch den Industriestandort würden sich weitere Wohnbauflächen begründen .
Diese Begründung lehnen wir aus folgenden Gründen strikt ab :
- Wie beschrieben ist eine Ansiedlung von Kommunalem Gewerbe nicht möglich (Wurde nach Rücksprache mit den RVR-Planern 2 x bestätigt)
- Unsere Naturflächen sind für einen Kuhhandel mit dem RVR viel zu wertvoll
Ein solch massiver Einschnitt in die Natur mit dieser massiven Flächenvernichtung verändert den dörflichen Charakter Sonsbecks total!

Der Standort für solch ein Industriegebiet ist denkbar ungeeignet, weil sämtliche Folgen überhaupt nicht durchdacht sind. Das auf die nachfolgende Planungsebene zu schieben ist fahrlässig weil die Probleme jetzt schon klar begründet sind:
Durch das komplette Kooperationsgebiet verläuft eine Gasleitung der Thyssen-Gas auf der nicht gebaut werden darf
Die Verkehrsanbindung an die A57 ist nicht gegeben. Der komplette LKW-Verkehr würde durch Bönninghardt zur Autobahn fahren um Richtung Köln oder Ruhrgebiet zu gelangen. Bei Ansiedlung eines Logistik Betriebes wären das schnell einige Hundert LKW´s mehr pro Tag. Der Rest des Verkehrs müsste sich durch Sonsbeck bis zur Autobahn Richtung Niederlande quälen.