Hier erklären wir , worum es im wesentlichen geht.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben kannst Du diese gerne per E-Mail an uns senden, wir werden diese gerne beantworten.
Flächenplanung für Sonsbeck
2009 beauftragt das Land NRW den Regionalverband Ruhr eine neue Regionalplanung für die Metropole Ruhr durchzuführen.
Es sollen Flächen für Wohnbebauung, Gewerbe und Industrie, Bodenschätze, Tourismus, Natur, Verkehr, Energiegewinnung usw. gesichert werden.

Für den Kreis Wesel baut der Regionalplan auf den Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Düsseldorf von 1999 auf (GEP99).
Der Kreis Wesel gehört zu den wenigen Kreisen oder Kreisfreien Städten der Metropole Ruhr in denen es noch größere „Freiflächen“ gibt.
Fakten aus dem Regionalplan
- Rückgang der Bevölkerung in der Metropole Ruhr bis 2040 : ca.-3,9% NRW weit: ca.-0,6%
Unsere Frage: Warum braucht man immer mehr Wohnbauflächen für immer weniger Bevölkerung ?
Unsere Forderung: Nachhaltige Lösungen vor allem durch Schließung von Baulücken, Sanierung von Altimmobilien oder wie im Plan gefordert, Abriss und Neubau
- Weiter steht im Regionalplan, dass die landwirtschaftlichen Flächen zwischen 2000 und 2010 um ca. 1000 ha /Jahr im RVR-Gebiet zurückgegangen sind
Unsere Forderung: Der Flächenfraß muss auf ein Minimum gedeckelt werden, damit unsere Kinder und Enkel noch Natur und Landwirtschaft vor Ort erleben können!
- Das Ziel im Regionalplan, vorrangig Industriebrachen zu rekultivieren und zu bebauen, muss konsequent umgesetzt werden. Also z.B. alte Zechengelände , Hüttenwerke, Kokereien usw.
Situation für Sonsbeck
- Sonsbeck bekommt vom RVR für die nächsten 25 Jahre noch 1,3 ha zusätzliche Fläche zur Wohnbebauung zugestanden, die noch nicht in einer Planung (GEP 99) vorgesehen war.
Standpunkt der Gemeinde:
– Sonsbeck kann sich nicht entwickeln
– die Nachfrage ist viel höher
ABER:
- Sonsbeck ist in den letzten Jahren schon stark gewachsen
- Innerörtliche Baulücken sollen erst geschlossen werden
Es sind noch viele Flächen überplant (GEP 99), aber eben noch nicht bebaut!



Zu den örtlichen Gewerbeflächen:
- Sonsbeck bekommt Vom RVR keine weiteren Gewerbeflächen zugestanden

Standpunkt der Gemeinde:
- Damit ist keine Entwicklung Sonsbecker Betriebe mehr möglich
- Es können sich keine neuen Betriebe mehr in Sonsbeck ansiedeln, Stichwort „Gewerbesteuer“
ABER
- Sonsbecks Gewerbeflächen sind in den letzten Jahren rasant angewachsen
- Es sind noch einige „Altbeplante“ Gewerbeflächen vorhanden (Karte GEP 99)

Regionaler Kooperationsstandort
So eine Bezeichnung gibt es bisher in keiner Planung, das ist neu im Regionalplan
Die Flächen für diese Großansiedlungen wurden ausschließlich von den Kommunen und Kreisen vorgeschlagen!!! Also von der Gemeinde Sonsbeck selbst, wie die Verwaltung in der Ratssitzung selbst zugegeben hat.

Diese Flächen sind Industriebetrieben mit mindestens 80 000 m² vorbehalten, und sollen nach Möglichkeit von mindestens 2 Kommunen entwickelt werde (was kein Muss ist !).

Ziel: Kommunen die keine Flächen mehr für solch große Betriebe haben (oder nicht haben wollen?) können sich mit Städten oder Gemeinden zusammentun um eine solche Fläche dort zu realisieren.
Dafür werden Kommunen im Außenbereich der Metropole Ruhr gebraucht.
Zum Vergleich: Hegmann-Transit ca. 25 000 m²
KSR ca. 25 000 m²
Der Plan Verlangt: Um eine Zerstückelung solcher Gebiete zu verhindern sind die 80 000m² fest vorgeschrieben.
Keine Regel ohne Ausnahme:
Ausnahmen für Betriebe die kleiner als 80 000 m² sind:
- Vorhabenverbünde z.B. Zulieferbetriebe und Hauptbetrieb nebeneinander werden zusammengefasst
- Stark emittierende Betriebe
Betriebe, die etwas an die Umgebung „abgeben“ wie
< Lärm, z.B. Brechanlagen
< Strahlung, z.B. Aufbereitungsanlagen
< Staub z.B. Brechanlagen, Recyclingbetriebe
< Gase z.B. Chemische Industrie, Gewürzfabriken (Kehrum)
< Schadstoffe z.B. Chemische Industrie, Zinkereie
Betriebe nach der Störfallverordnung:
Betriebe die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, diese produzieren oder lagern.
Betriebe müssen einen Besonderen Abstand zur reinen Wohnbebauung von mindestens 300m einhalten. Das gilt nicht für einzelne Häuser und Höfe!!!
Beispielbetriebe: Chemische Industrie, Müllheizkraftwerke, Lagerbetriebe für gefährliche Stoffe, Aufbereitungsanlagen
Restflächen
Andere Nutzungen, die nicht unter die obigen Punkte fallen, sind laut Regionalplan ausdrücklich ausgeschlossen!!!!!!
Daher ist die Absicht der Gemeinde Sonsbeck in diesem Gebiet, „REGIONALER KOOPERATIONSSTANDORT“ örtliches Gewerbe zu entwickeln NICHT möglich!
Quelle für die Kooperationsstandorte im Regionalplan: Punkt 1.8.
Die Gemeinde Sonsbeck hat in Ihrer Stellungnahme an den RVR, nach massivem Druck aus der Bevölkerung, eine Verkleinerung dieses Gebietes von 45 ha auf 24 ha vorgeschlagen.
Begründung der Gemeinde warum Sie den Kooperationsstandort will: Durch den Industriestandort würden sich weitere Wohnbauflächen begründen .
Diese Begründung lehnen wir aus folgenden Gründen strikt ab :
- Wie beschrieben ist eine Ansiedlung von Kommunalem Gewerbe nicht möglich (Wurde nach Rücksprache mit den RVR-Planern 2 x bestätigt)
- Unsere Naturflächen sind für einen Kuhhandel mit dem RVR viel zu wertvoll
Ein solch massiver Einschnitt in die Natur mit dieser massiven Flächenvernichtung verändert den dörflichen Charakter Sonsbecks total!

- Der Standort für solch ein Industriegebiet ist denkbar ungeeignet, weil sämtliche Folgen überhaupt nicht durchdacht sind. Das auf die nachfolgende Planungsebene zu schieben ist fahrlässig weil die Probleme jetzt schon klar begründet sind:
- Durch das komplette Kooperationsgebiet verläuft eine Gasleitung der Thyssen-Gas auf der nicht gebaut werden darf
- Die Verkehrsanbindung an die A57 ist nicht gegeben. Der komplette LKW-Verkehr würde durch Bönninghardt zur Autobahn fahren um Richtung Köln oder Ruhrgebiet zu gelangen. Bei Ansiedlung eines Logistik Betriebes wären das schnell einige Hundert LKW´s mehr pro Tag. Der Rest des Verkehrs müsste sich durch Sonsbeck bis zur Autobahn Richtung Niederlande quälen.
Wassersituation – Starkregen
Die angespannte Wassersituation in Sonsbeck würde sich durch die Versiegelung von 45 ha Industriegebiet, 10 ha Gewerbeflächen und zusätzlich ca. 30 ha Wohnbauflächen (maximale Ausdehnung) um ein vielfaches verschärfen.
Nimmt man nur mal die Industrie und Gewerbefläche ergäbe sich eine versiegelte Fläche von 550 000 m².
Bei einem Starkregenereignis von 100 l/m² in 2 Stunden müssten also zusätzlich zu dem Wasser vom Sonsbecker Berg und aus Veen (durch die Ley) noch 55 Millionen Liter Wasser abgeleitet werden – in 2 Stunden.

Wenn man sich die Höhenkarten von Sonsbeck anschaut, wird schnell klar, dass ein kleiner Teil über den Graben zur Ploo abfließt, ein gewisser Teil könnte auch auf den Industriegeländen versickert werden. Der absolut größte Teil des Wassers würde aber durch Stadtveen in die Sonsbecker Ley und dann nach Sonsbeck rein fließen. Diese zusätzlichen Wassermassen, die bis jetzt gut auf den Sandböden versickern, würden bis ins Sonsbecker Zentrum fließen und dort zusammen mit den Wassermassen vom Berg für eine massive Überschwemmung sorgen. Spätestens die tiefer gelegenen Kervenheimer würden wieder massiv absaufen. Für solch großflächigen Versiegelungen ist das Kanalnetz und auch die Ley nicht ausgelegt. Die Sonsbecker Bürger erinnern sich noch gut….

Flächenverbrauch
Zur Zeit haben wir eine bebaute Fläche von ca. 177 ha in Sonsbeck. Jetzt werden in der Summe nochmal 87 ha überplant, die bebaut werden können. Und das ist absolut zu viel.

Unsere Forderung
Der Regionale Kooperationsstandort ist ersatzlos zu streichen.
Laut Bürgermeister Schmidt reicht die Fläche bis zum Bergweg für den kommunalen Bedarf an Gewerbeflächen für die nächsten 25 Jahre aus. Gegen eine Maßvolle Erweiterung haben wir auch keine Einwände , allerdings mit der Bedingung, dass ausreichend Abstand zu den bestehenden Häusern und Gehöften eingehalten werden (mindestens 50m). Die Gemeinde soll auch Lösungen für betroffene Landwirte erarbeiten, die durch den Verlust von Pachtflächen betroffen sind.
Die Forderung der Gemeindeverwaltung nach weiteren Wohnbauflächen ist nachvollziehbar. Es darf aber nur kleinräumig und langsam weiterentwickelt werden um die Natur zu schonen.
Oberstes Ziel muss sein, Baulücken zu schließen und den Ortskern durch Sanierung und Abriss mit Neubau, wieder attraktiv zu machen – den Ortskern herunterkommen zulassen und rund herum schöne neue Baugebiete zu schaffen ist sicherlich keine nachhaltige weitsichtige Kommunalpolitik. Die Gemeinde soll eine Maximalfläche festlegen, die in 25 Jahren als Neubaugebiet genutzt werden darf, egal in welchem Suchraum die Fläche liegt.
Bevor weitere Flächen versiegelt werden, muss die vorhandene Infrastruktur, vor allem die Wasser- und Abwasserführung, den neuen Herausforderungen (Starkregenereignisse) angepasst werden – ansonsten „saufen“ nicht nur die Sonsbecker erneut ab, sondern auch die Flächen und Anwohner in Richtung Kervenheim.
Wir unterstützen die Stellungnahme der Gemeinde Sonsbeck in dem Punkt der Abgrabungsfläche. Wegen der moderaten Entwicklung in dem Abgrabungsgebiet wäre eine Verkleinerung der Fläche sinnvoll.
2020 sind Kommunalwahlen. In der Wahlperiode soll ein neuer Gemeindeentwicklungsplan aufgestellt werden (ca.2022-2025). Darin sollen sich diese Forderungen wiederfinden.
Im Verbund mit anderen Bürgerinitiativen wollen wir uns für den Erhalt der Niederrheinischen Kulturlandschaft einsetzen. Im Niederrheinapell ist der Widerstand gegen den ausufernden Kiesabbau gebündelt.